OHNE EEG:
MIT EEG:
DIE EEG EINFACH ERKLÄRT:
Die EEG meldet sich und ihre Mitglieder beim bestehenden Netzbetreiber an. Der muss dann kostenfrei einen geeigneten Stromzähler umrüsten der viertelstundenwerte zählen kann. Der bestehende Stromliefervertrag des Einzelnen bleibt unverändert (wenn man will) auch die freie Lieferantenwahl bleibt bestehen. (Netzbetreiber muss nicht Lieferant sein)
Die EEG muss festlegen, mit welchem Schlüssel der Eigenstrom auf die Mitglieder verteilt wird. (ZB nach dem bisherigen Verbrauch)
Der Netzbetreiber muss dann (ebenfalls kostenfrei, bzw zur bisherigen Messpauschale) die Abrechnung machen. Das heisst er verteilt nach dem Schlüssel den Eigenstrom, zieht diesen vom Verbrauch ab und verrechnet nach dem bestehenden Vertrag den Mehrverbrauch, der nicht mit Eigenstrom abgedeckt werden kann. Diese Daten muss er auch an die EEG liefern, die dann dem Mitglied seinen Eigenstromverbrauch verrechnet (18ct plus MWst).
Bis hierher also alles beim Alten, nur dass man für den Eigenstromteil statt dem Lieferanten-Arbeitspreis die 18ct an die EEG zahlt.
Dann kommen noch Vergünstigungen:
– für den Eigenstromanteil:
- entfällt die Ökostrompauschale
- die Energieabgabe
- sowie 28% des Netznutzungsentgelts (ca. 1,5ct/kWh Ersparnis)
– für den Fremdstrom bleibt es wie es war.
Wir rechnen – je nach Anzahl der Mitglieder – mit einer Eigenstromdeckung von etwa 80%.
Der Aufwand in der EEG ist gering. Die Daten werden vom Netzbetreiber über das dafür geschaffene EDA Portal kostenlos geliefert, welches eine weitgehend automatisierte Verrechnung an die Mitglieder erlaubt.
Das kann nicht viel kosten, wenn man es einmal installiert hat. Die Verwaltung der EEG wird oft ehrenamtlich geführt, oder nach einer Aufwandspauschale abgerechnet. Dann kommt noch Buchhaltung und Jahresabschlussarbeiten dazu.
Ich denke dass da nicht mehr als 1ct/kWh zusammen kommen dürfen, jedenfalls nur ein Bruchteil der Vergünstigungen, die man als EEG bekommt.